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Agentur & Verlag 
Satzstudio Sommer GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veröffentlichung von Anzeigen in der Publikation
“TiPs Das MAGAZIN Jena + Saaleland”

1. Der mögliche Anzeigenumfang ist nicht mehr begrenzt.

2. Die Anzeigen-Redaktion behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Anzeigenabschlüssen behält sich die Redaktion die Annahme oder Ablehnung einzelner Anzeigentexte vor. Sie kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige stützen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch nicht, wenn die innere Einteilung, die Ausstattung, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse der Broschüre geändert werden oder wenn einzelne Anzeigen abgelehnt worden sind.

3. Für rechtzeitige Lieferung der Anzeigendaten hat der Werbungstreibende Sorge zu tragen. Die Kosten für Gestaltung sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber die Druckunterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Erstellung. Alle Druckdaten werden längstens bis zu 3 Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt.

4. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art von Anzeigentexten übernimmt die Redaktion keinerlei Haftung.

5. Die Einschaltung der Anzeigen erfolgt fortlaufend von den nächstmöglichen Ausgabe ab. Verschiebungen der Erscheinungsdaten bleiben vorbehalten. Die Aufnahme an bestimmten Plätzen bedarf der ausdrücklichen Bestätigung der Anzeigenredaktion. Für angenommene Platzvorschriften werden tarifliche Sätze berechnet.

6. Die Redaktion gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind spätestens 30 Tage nach Anzeigenabdruck oder Rechnungsdatum zu erheben. Können Mängel an den Druckdaten nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Weitergehende Haftung für die Redaktion sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.

7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäss zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt.

8. Die Kontrolle über fristgemäßen Abruf des Auftrages ist Sache des Bestellers. Die Satzstudio Sommer GmbH  haftet nicht für Auftragsüberschreitungen, die durch den Besteller veranlasst werden.

9. Die Werbungsmittler / Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des Herausgebers zu halten. Eine gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

10. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. Die vereinbarte Abnahmezeit verlängert sich entsprechend. Die Forderung nach Schadensersatz bleibt ausgeschlossen.

11. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die die Redaktion nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die ggf. zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung fällig.

12. Die Redaktion liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung der Redaktion.

13. Die Berechnung erfolgt nach Seitenteilen.

14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens am Monatsende erteilt. Die Rechnung ist innerhalb 7 Tagen rein netto zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

15. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Redaktion kann die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen, auch Vorauskasse verlangen. Ein bewilligter Nachlass fällt bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg.

16. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages Jena.

© Satzstudio Sommer GmbH  •  Jena  2011 (01/11)